
Was ist ein Heizlastberechnung?
Eine Heizlastberechnung ist eine technische Berechnung zur Ermittlung der Wärmemenge, die ein Gebäude oder einzelner Raum benötigt, um bei tiefster Außentemperatur die gewünschte Raumtemperatur zu halten. Sie berücksichtigt Faktoren wie Dämmung, Fensterflächen, Luftwechsel und klimatische Bedingungen – und dient als Grundlage für die fachgerechte Dimensionierung von Heizkörpern, Fußbodenheizungen oder Wärmepumpen.

Vorteile der Heizlastberechnung
Passgenaue Heizungsdimensionierung: Die Heizungsanlage wird optimal auf den tatsächlichen Wärmebedarf abgestimmt.
Energie- und Kosteneinsparung: Vermeidung von Überdimensionierung, was den Energieverbrauch und die Heizkosten senkt.
Komfortsteigerung: Gleichmäßige und angenehme Wärmeverteilung in allen Räumen.
Längere Lebensdauer der Heizung: Weniger Verschleiß durch effizienten Betrieb.
Voraussetzung für Förderungen: Oft notwendig für die Beantragung von Fördermitteln bei Neubau oder Sanierung.

Ablauf der Heizlastberechnung
Datenerfassung
Erfassung aller wichtigen Gebäudedaten: Raumgrößen, Wand-, Fenster- und Bodendämmung, Türen, Außentemperaturen sowie gewünschte Innentemperaturen.
Berechnung der Wärmeverluste
Analyse der Wärmeverluste durch Wände, Fenster, Lüftung und andere Bauteile, um den Heizbedarf jedes Raums zu bestimmen.
Ermittlung der Heizlast
Zusammenfassung aller Wärmeverluste und Ermittlung der maximalen Heizleistung, die die Heizung bereitstellen muss.
Ergebnisdokumentation
Erstellung eines schriftlichen Berichts mit den Berechnungsergebnissen, der als Grundlage für die Heizungsplanung dient.
Förderung über die BAFA
Im Rahmen der BAFA-Förderung sowie des KfW-458 Zuschuss können Sie Förderung für die Heizlastberechnung und den hydraulischen Abgleich erhalten, wenn diese im Zusammenhang mit der Installation einer Wärmepumpe oder einer anderen förderfähigen Heizungsanlage durchgeführt werden.
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Fördersatz: Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
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Voraussetzung: Die Heizlastberechnung muss nach DIN EN 12831-1 durchgeführt werden, und der hydraulische Abgleich muss nach dem VdZ-Verfahren B erfolgen.
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